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Mitgliedsbeiträge

Bei der Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 03.04.2025 wurde eine moderate Anhebung der Beiträge beschlossen. Die Familienfreundlichkeit ist uns wichtig und bleibt erhalten. Die genauen Regelungen finden Sie beim Button "Mitgliedsbeiträge ansehen".


Schnuppermitgliedschaft

Schnuppermitgliedschaft für eine Saison 50 % des entsprechenden Mitgliedsbeitrags unserer Beitragsordnung. Dies gilt für Jugendliche und Erwachsene für ein Jahr, vorausgesetzt Sie waren noch nie Mitglied im TC GW Baden-Baden.

Arbeitseinsätze

In der Mitgliederversammlung 2014 wurde folgender Beschluss gefasst: Arbeitseinsätze haben alle aktiven Mitglieder von 15 Jahren bis 65 Jahren zu absolvieren. Es soll jedes Mitglied 5 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr leisten oder ansonsten 10,00 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde bezahlen. Im Kalenderjahr 2026 sind die aktiven Mitglieder der Jahrgänge 1961 bis 2011 von der Regelung betroffen.

Gastgebühr auf den Platzanlagen

Für Gastspielerinnen und Gastspieler können pro Saison maximal drei Spieltermine in Anspruch genommen werden, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen. Weitergehende Ausnahmen sind in der Beitragsordnung geregelt. Die Gastgebühr beträgt 10,00 € je angefangene Stunde und spielender Person. Die Buchung der Plätze ist ausschließlich über die vereinseigene App oder die Homepage vorzunehmen.

Beitrittserklärung
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Mitgliedsbeiträge

Aufgrund der Satzung i.V. mit Beschlüssen der Mitgliederversammlung gilt derzeit folgende Beitragsordnung:

I. Die Jahresbeiträge betragen ab dem 01.01.2026 für:




Kategorie
Anmerkungen
Beitrag
1. Jugendliche bis 14 Jahre

90 €
2. Schüler, Auszubildende, Studenten 15 – 25 Jahre

140 €
3. Vollmitglied * 

310 €
4. Familie: 1 Vollmitglied und Kinder bis 25 Jahre

360 €
5. Familie: 2 Vollmitglieder ohne Kinder

530 €
6. Familie: 2 Vollmitglieder und Kinder bis 25 Jahre

560 €
7. Passive Mitgliedschaft

60 €
8. Schnuppermitgliedschaft für ein Jahr **
50% des jeweiligen Jahresbeitrags​

*  Vollmitglied ist ein volljähriges Mitglied ohne Reduzierungsanspruch gem. Ziff. 2.
** Voraussetzung: Der Jugendliche bzw. der Erwachsene war noch nie Mitglied im TC GW e.V. Baden-Baden



II. Der Mitgliedsbeitrag ist gem. § 8 Ziff. 5. der Satzung jeweils am 30. April des laufenden Kalenderjahres bzw. mit Aufnahme in den Verein zu leisten. Er wird per Lastschriftverfahren eingezogen oder mangels Vorliegen einer Einzugsermächtigung in Rechnung gestellt.

III. Alle aktiven Mitglieder von 15 Jahren bis 65 Jahren haben Arbeitseinsätze zu absolvieren. Es soll jedes Mitglied 5 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr leisten oder ansonsten 10,00 € pro Arbeitsstunde bezahlen.

IV. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Baden-Baden, April 2025

– Der Vorstand –

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